Reisen mit schulpflichtigem Kind gestaltet sich bei jedem absolut unterschiedlich. Denn es spielen so viele Faktoren in dieses Thema mit hinein. In diesem Blogartikel schreiben wir über unsere Erfahrungen und unsere To-do’s, die wir vor unserer Reise angehen mussten, um mit einem schulpflichtigen Kind auf eine Open-End-Reise gehen zu können.
Dieser Artikel dient nicht als Ratgeber, sondern als Denkanstoß für alle, die vor einer ähnlichen Entscheidung stehen und vielleicht denken, dass der Weg zu schwer und kompliziert erscheint. Wir möchten dir Mut machen, dass viele dieser Schritte vielleicht groß wirken, aber das sind sie nur in unseren Köpfen und auf den ersten Blick. Lösungen gibt es nämlich fast immer! Wir können hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit geben. Je nach Lebenssituation und Umständen kann die To-do Liste bei dir ganz anders aussehen.
So sah unsere Situation aus…
Wir sind schon seit 2019 reisend und konnten uns seitdem finanziell so aufstellen, dass wir unser Leben auf Reisen komplett von unterwegs aus finanzieren können. Wir leben nicht von unserem Ersparten, haben kein Haus verkauft oder zum richtigen Zeitpunkt in Krypto investiert. Da uns immer wieder viele Fragen zur Finanzierung auf Reisen erreichen, fasse ich hier kurz einmal zusammen, welche Einkommensquellen wir aktuell haben.
Unsere Einkommensquellen waren zu dem Zeitpunkt:
Jonas arbeitet als Clinical Study Coordinator | Selbstständig auf Honorarbasis |
Influencer | Werbe Kooperationen auf Instagram |
Content Creator | Produktion von „UGC“ Foto/Video Content |
Eigene Produkte und Affiliate Marketing | Camping Ratgeber, E-Books, Digitale Produkte |
Wenn für dich das Thema „Werbe-Kooperationen“ auf Instagram interessant klingt, ist unser eBook* genau das Richtige für dich. Wir haben in dem E-Book unsere ganze Erfahrung zu diesem Thema zusammengefasst und einen Schritt-für-Schritt Leitfaden geschrieben, der dich durch den ganzen Prozess für deine erste eigene Werbe-Kooperation führt.
Unsere To-Do Liste vor Reisebeginn
Wo fängt man an? Zu Beginn ist es super wichtig, sich erstmal eine Liste nach (zeitlichen) Prioritäten aufzuschreiben. Denn einige Dingen müssen unbedingt erledigt werden, bevor der Wohnsitz abgemeldet wird. Genauso wichtig ist es früh genug laufende Verträge und Abos zu kündigen, damit auf Reisen keine lästigen Zahlungen für Leistungen anfallen, die gar nicht mehr gebraucht werden.
Daher ist es super ratsam sich zwei Listen zu erstellen.
Eine Liste mit all den Dingen, die gekündigt werden müssen (Verträge, Abos) und eine weitere Liste mit all den Dingen, die beantragt werden müssen, bevor man seinen Wohnsitz abmeldet.
Nun zu unseren To-dos vor Reisebeginn:
1. Kündigungen von….
Zunächst muss man sich natürlich über den genauen geplanten Reisestart klar werden. Sobald der steht, kann die Kündigung der Wohnung und allem was da so dran hängt wie z.B. Telefon/ Internetanschluss, Strom und Gas rechtzeitig und im Rahmen der offiziellen Kündigungsfristen vorgenommen werden. Darüber hinaus sind wir alle bestehenden Abos und laufenden Verträge durchgegangen und haben genau geschaut, was wir unterwegs brauchen und was nicht.
Tipp
Schaut auf jeden Fall ins Kleingedruckte eurer Haftpflichtversicherung, ob der Versicherungsschutz auch nach der Abmeldung aus Deutschland weiterhin besteht. Wenn dieser Fall (wie bei uns) nicht wirklich in den AGBs beschrieben ist, dann hilft nur ein Anruf. In unserem Fall gilt der Schutz noch 5 Jahre weltweit nach Abmeldung. Auch prüfen sollte man sicherlich andere Versicherungen wie Arbeitsunfähigkeit etc..
2. Finanzamt
Wie oben beschrieben, arbeiten wir selbstständig und haben daher zum jetzigen Zeitpunkt unser Gewerbe noch in Deutschland gemeldet. Ich schreibe bewusst „noch“, da wir uns noch nicht sicher sind, wann und ob wir wieder nach Deutschland zurückkehren. Wahrscheinlich werden wir unser Gewerbe irgendwann mal ins Ausland verlegen.
Es klingt immer alles komplizierter, als es ist…
Wir haben uns mit dem Thema zu Beginn unserer Recherche schwergetan und hatten etwas Sorge in Kontakt mit dem Finanzamt zu treten. Die Sorge war letztendlich völlig unbegründet und alles lief reibungslos. In einem kurzen Telefonat und wenigen E-mails bequem von zu Hause konnten wir hier alles erledigen.
Dem Finanzamt reicht die schriftliche, postalisch zugestellte Benennung eines Empfangsbevollmächtigten. Das geht formlos, nur muss genau benannt werden, was der Bevollmächtigte darf und was nicht.
Fragt am Besten eine Person aus der Familie oder eine Person eures Vertrauens, ob sie es für euch übernimmt.
Wir sind in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen nicht der Doppelbesteuerung, da wir erstmal reisend sind und uns nicht länger als drei Monate in einem Land aufhalten werden. Dazu haben wir über 90 % inländische deutsche Kunden, was ein weiterer Faktor für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist. In dem Schreiben ans Finanzamt, in dem wir den Empfangsbevollmächtigten ernannt haben, haben wir uns auch freiwillig als unbeschränkt in DE steuerpflichtig gemeldet und dies auch wie oben beschrieben begründet.
3. Gewerbeamt
Es ist wichtig, sich vor der Abmeldung des Wohnsitzes mit dem Gewerbeamt in Verbindung zu setzen, weil es durch die Abmeldung des Wohnsitzes zu einer automatischen Abmeldung des Gewerbes kommen kann. Denn diese beiden Abteilungen gleichen, nach Aussage einer der Mitarbeiterinnen, die Daten regelmäßig ab. Um diesen Schritt zu umgehen, ist es nötig dem Gewerbeamt vorher von den Plänen in Kenntnis zu setzen. Dann kann in die Akte eine Notiz gemacht werden, dass das Gewerbe trotz der Abmeldung aus Deutschland weiterläuft. Das kann unkompliziert per E-mail / Anruf oder Termin geklärt werden. Mitunter kann man hier natürlich auch auf Sachbearbeiter treffen, die sich damit schwer tun. Da hilft nur Hartnäckigkeit, ein anderer Mitarbeiter*in oder eine Instanz höher.
Zusätzlich sollte ein „ständiger Ansprechpartner“ mit einer ladungsfähigen Adresse und einer Telefonnummer angeben werden. Wenn die Betriebsstätte auch auf die Adresse der gemeldeten Wohnungsadresse läuft, sollte diese auch neu benannt werden. Idealerweise lebt diese Person im gleichen Kreis, da ansonsten eine Gewerbeabmeldung und Gewerbeneuanmeldung im Kreis des Vertreters erfolgen muss (was auch noch einen Wechsel des Finanzamtes nach sich zieht und alles unnötig verkompliziert).
Wenn ihr eure Tätigkeitsfelder ggf. erweitern möchtet, ist es wichtig es ebenfalls vor der Wonsitzabmeldung zu machen. Ein Ummeldeformular kostet ca. 25 Euro.
3. Wohnmobilzulassung / Zoll / KFZ Versicherung
In unserer Situation war es tatsächlich nervig. Wir haben nämlich eine KFZ Versicherung gehabt, die nicht zeitlich unbegrenzt im Ausland versichert. Da man nun aber nur einmal jährlich die KFZ Versicherung wechseln kann, mussten wir etwas improvisieren und einen Halterwechsel vornehmen. Die neue Versicherung läuft bei uns aktuell über ein Familienmitglied. Es ist nicht die optimale Lösung, aber eine andere gab es in unserem Fall kurz vor Reisestart nicht.
Tipp: Achte unbedingt darauf, ob deine KFZ.- Versicherung keine zeitliche Begrenzung für einen Auslandsaufenthalt angibt. Am besten telefonisch abklären, bevor man sich durch die AGBs quält.
Zulassungsstelle:
In unserem Fall war das Wohnmobil bereits zugelassen. Es war ziemlich easy, bei uns reichte eine E-Mail an die Zulassungsstelle mit dem Hinweis, dass eine Langzeitreise mit dem Wohnmobil vorgenommen wird. Auch hier ist es notwendig, einen Ansprechpartner mit einer Adresse zu nennen. Die Zulassungsstelle hat einen entsprechenden Vermerk in der Akte gemacht und uns eine schöne Reise gewünscht. Super unkompliziert, wäre, da nicht das Problem mit der KFZ Versicherung aufgetaucht. Aber auch der Halterwechsel lief daraufhin sehr entspannt ab.
Zoll:
Es muss ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen und eine Korrespondenzadresse des Post-Bevollmächtigten hinterlegt werden. Dann werden die Kfz-Steuern jährlich ganz bequem vom Konto eingezogen.
4. Bankkonto
Während einer Langzeitreise ist es in der Regel trotz Wohnsitzabmeldung kein Problem das Konto/ Geschäftskonto in DE zu haben. Eine Voraussetzung ist, dass die Steueradresse in DE bleibt. Da in unserem Fall alles mit dem Finanzamt abgesprochen wurde, stellt es kein Problem dar.
Wichtig ist auch hier sicherzustellen, dass alle Briefe der Bank ankommen. Daher ist es auch hier wieder ratsam, eine Postanschrift eines Verwandten / Bevollmächtigten anzugeben. Geht bei Direktbanken online und man sollte sich regelmäßig online einloggen und den Posteingang durchklicken, damit hier nichts „ungelesen“ bleibt. Einmal pro Jahr muss die Bank nach dem Geldwäschegesetz, die Daten überprüfen. Die hinterlegte Steueradresse kann ruhig trotz Reise bestätigt werden (nach telefonischer Auskunft unserer Bank).
Es wird wohl seitens der Bank kein Abgleich der Daten mit dem Einwohnermeldeamt betrieben. Sollte man sich jedoch dazu entscheiden, sich einem anderen Land anzumelden (gewöhnlicher Aufenthalt länger als 183 Tage in einem Land), dann muss die Bank natürlich informiert und das Konto ggf. aufgelöst werden.
„Entspannte Direktbanken“: Comdirect, N26, DKB, Nuri
Extra Tipp: eine internationale Alternative zu einer Bank für Menschen ohne Wohnsitz ist „Wise“. Das ist zwar keine echte Bank, aber nutzbar wie eine, sogar mit IBAN.
5. Reisepässe
Es ist sehr zu empfehlen, vor der Abmeldung für die ganze Familie Reisepässe zu beantragen. Es ist zwar aus dem Ausland möglich neue Pässe zu beantragen, aber wenn man es sich die nächsten Jahre ersparen kann, warum nicht?
Tipp: Für Kinder können auch „richtige“ Reisepässe beantragt werden, die dann anders als die Kinderausweise 6 Jahre gültig sind, statt nur einem Jahr. Wenn es bei eurer Sachbearbeiterin für Verwirrung sorgt, sagt einfach ihr möchtet länger in die USA reisen, dafür sind sie nämlich immer verpflichtend. Es gibt auch eine Reihe weiterer Länder, für deren Einreise dieser verpflichtend ist.
6. Arztbesuche
Typische Vorsorgeuntersuchungen wie Zahnarztbesuche usw. sollten auch vor dem Reisestart durchgeführt werden. Auch eine U-Untersuchung konnten wir nach Absprache mit unserem Kinderarzt vorverlegen.
7. Kindergeld
Ein wirklich nerviges Thema. Ob man weiterhin Kindergeld berechtigt ist, hängt an der unbeschränkten Steuerpflicht in DE. Wir sind zwar zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig, haben es aber trotzdem „gekündigt“ . Es ist etwas stressig, sich mit den Sachbearbeitern auseinanderzusetzen, um in unserer Situation weiterhin Kindergeld zu bekommen.
Wir wissen, dass wir mittelfristig auch außerhalb der EU länger reisen wollen, damit fällt ein Anspruch auf Kindergeld eh weg, soweit wir wissen. Um etwaige hohe Rückforderungen nach Jahren zu vermeiden, haben wir der Familienkasse per Mail die Abmeldung aus DE geschickt und darum gebeten, die Zahlungen einzustellen. Das hat super funktioniert und wir haben auch seit Beginn unserer Reise keine weiteren Zahlungen erhalten.
8. Auslandsreisekrankenversicherung
In den allermeisten Fällen ist es bei Auslandskrankenversicherungen für den Abschluss einer Versicherung Vorschrift, noch eine Meldeadresse zu haben. Daher sollte auch dieser Schritt noch unbedingt vorher erledigt werden. Schaut daher vorher genau bei der Auslandskrankenversicherung eurer Wahl in die AGBs. Wir haben uns für einen Langzeittarif bei der Hanse Merkur entschieden, weil wir auch in den Jahren zuvor auf anderen Langzeitreisen gute Erfahrungen machen durften. Mittelfristig kann auch eine „echte“ internationale Krankenversicherung, wie z.B der „Freedom Health“ Sinn ergeben, wenn ihr tatsächlich sicher wisst, dass ihr als digitale Nomaden für mehr als 3- 5 Jahre um die Welt reisen oder immer mal auch länger als 6 Wochen in Deutschland sein wollt. Die sind allerdings nicht so günstig, wie eine normale Auslandsreisekrankenversicherung, da diese aufgrund des kalkulierbar geringeren Risikos einer Inanspruchnahme innerhalb der festgelegten Reisedauer günstiger sein können als eine „echte“ Krankenversicherung, die das Risiko für eine ganze Lebensspanne einpreisen muss. Der Vorteil ist aber natürlich, dass ihr die Möglichkeit habt euch auch mal länger in Deutschland aufzuhalten. Das geht nämlich mit den bekannten Auslandsreisekrankenversicherungen gar nicht oder zumindest nur maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr.
9. Abmeldung des Wohnsitzes
Dieser Schritt blieb uns nicht erspart, da wir jetzt mit einem schulpflichtigen Kind reisen. Die Abmeldung selbst ist ziemlich easy. Wenn ihr alle wichtigen To-Dos vorher erledigt habt, sollte es hier eigentlich keine Probleme geben. Die Sachbearbeiterin wird euch sicherlich fragen, ob ihr schon eine neue Adresse habt oder in welches Land ihr gehen werdet? Diese Fragen werden euch nur gestellt, weil sie es in ihr Formular eingeben muss. Ihr seid nicht verpflichtet, darauf zu antworten. Es reicht völlig aus, wenn ihr antwortet, dass ihr zunächst reisend seid und in welches Land es als Erstes bereisen werdet. Das Wichtigste ist die Abmeldebestätigung, die euch ausgehändigt wird, zu scannen und auf Reisen auch im Original dabei zu haben.
Tipp: Lasst nur in euren Personalausweis den Aufkleber mit „keine Wohnung in Deutschland“aufkleben. Es wird auch in der Regel nur dort vermerkt. Trotzdem wissen es viele Sachbearbeiter nicht und könnten auf die Idee kommen, es auch in eure Reisepässe zu notieren. Daraus ergeben sich aber häufig nervige Fragen beim Einchecken in Hotels / Campingplätze / Flügen und Ähnlichem.
10. Schulabmeldung
In unserem Fall ging Anton zwar noch nicht in die Schule und wäre diesen Sommer (2022) eingeschult worden. Aber er war angemeldet und hat die typischen Vorschuluntersuchungen alle absolviert. Wir haben der Schule eine sehr freundliche E-Mail geschrieben und die Abmeldebestätigung im Anhang mitgesendet. Leider kam es in unserem Fall zu einem etwas anstrengenden E-Mailschriftverkehr, der erst damit endete, dass wir der Direktorin der Schule erläutert haben, wie wir den entsprechenden Paragrafen des Schulgesetzes interpretieren. Da dort ohne Raum für Zweifel geklärt wird, dass die Schulpflicht nur für Kinder mit Wohnsitz in Deutschland gilt, war das Thema danach beendet. Bei diesem Prozess hat uns Hannah vom Blog https://www.vagabundenliebe.de/ mit wirklich sehr hilfreichen Informationen unterstützt und wir können euch den Blog in Hinsicht auf dieses Thema sehr empfehlen.
Mehr Tipps oder genaueren Informationen können wir euch hier nicht geben, da in Deutschland die Schule Ländersache ist und jedes Bundesland hat sein eigenes Schulgesetz. Es gibt einige Bundesländer, wie Bayern oder Mecklenburg- Vorpommern, in denen es deutlich einfacher ist sich der Schulpflicht zu „entziehen“, als in Hessen oder beispielsweise Schleswig- Holstein. Dazu ist es immer individuell von dem/der Direktor/in abhängig und deren subjektiven Wahrnehmung, Fachkompetenz und Wissensstand.
Daher schaut auf jeden Fall ganz genau in euer Schulgesetz. Es gibt die Möglichkeit, nur die Kinder „abzumelden“ oder nur die Mutter mit den Kindern. In unserem Fall war es die einfachste und sicherste Lösung, dass wir uns als Familie komplett aus Deutschland abmelden. Mit dem Wissen, dass wir uns vielleicht in einem anderen Land niederlassen werden und mittelfristig auch außerhalb Europa reisen, war es für uns die beste Entscheidung.
Freilernen / Home- / Worldschooling
Wir beschulen unsere Kinder auf Reisen selbst. So ambivalent bis kritisch wir die Gebäude-Präsenz-Schulpflicht in Deutschland auch sehen, so wichtig und selbstverständlich ist für uns dennoch die Bildungspflicht. Wir achten darauf, dass unsere Kinder immer mindestens den gleichen Bildungsstand wie gleichaltrige Kinder im konventionellen Bildungssystem haben. Dafür haben wir uns über die Lehrpläne informiert und uns mit Lehrkräften ausgetauscht. Darüber hinaus haben wir uns umfangreich mit gut bewerteten Lernmaterialien eingedeckt. Wenn du wissen möchtest, welche wir verwenden, findest du hier eine Liste*. Wir finden es wichtig, dass unsere Kinder zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, ohne Lerndefizite, in eine normale Schule einsteigen zu können. Denn Bedürfnisse und Lebensumstände können sich ändern. Wir sehen in unserem Konzept den Vorteil, dass der 1:1 Betreuungsschlüssel, den wir unseren Kindern beim Lernen geben können, offensichtlich viel effizienter ist als der 30:1 Schlüssel in einer Schulklasse. Für den gleichen Schulstoff brauchen wir daher viel wenig Zeiteinsatz.
Das waren unsere To-do’s vor Reisestart. Wenn ihr noch Tipps und Unterstützung sucht, um all den Packstress und wichtige Tipps für den Start einer Langzeitreise im Wohnmobil benötigt, kann euch unser Campingratgeber „Family goes Camping“ garantiert weiterhelfen.
Wenn dein Kind bereits in die Schule geht und du wissen möchtest, wie du eine Langzeitreise ohne Wohnsitzabmeldung als Familie machen kannst, schau mal auf dem empfehlenswerten Blog der Strandfamilie vorbei. Dort gibt es einen Artikel zu genau diesem Thema. Du erfährst in dem Artikel, wie du am besten eine Schulbeurlaubung für eure Traumreise beantragt. Hier geht’s zum Blogartikel „Schulbeurlaubung – Weltreise mit schulpflichtigen Kindern.
Wir wünschen Euch alles Gute für euren ganz eigenen individuellen Weg und hoffen, dass ihr euch von einigen Steinen, die vielleicht noch im Weg liegen, nicht entmutigen lasst.
Hier findest du weitere spannende Blogartikel zum Thema Vanlife.
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